Ort | Bullingerstrasse 4, 4a, 10, 8004 Zürich |
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Auftraggeber | Kanton Zürich, Baudirektion |
Nutzungen | Rathausprovisorium |
Termine | Planerwahlverfahren Baudenkmäler Kanton Zürich 2020, Zuschlag Projektierung 2021, Realisierung 2022, 1. Kantonsratsitzung 20.02.2023 |
Kenndaten | Geschossfläche 3'815 m2, Gebäudevolumen 14'967 m3 |
Energiestandard | – |
Team | Bauingenieure: Synaxis AG Zürich, Zürich Elektro- und Sicherheitsplanung: Ingenieurbüro Janzi AG, Zürich Lüftungsplanung: M. Pletscher GmbH, Winterthur Heizungs- und Sanitärplanung: Willi Werner Engineering GmbH, Zürich Bauphysik und Akustik: Grolimund + Partner AG, Aarau Brandschutzplanung: Basler & Hofmann AG, Zürich Lichtplanung: fokusform GmbH, Zürich Planung Abstimmungsanlage: Kilchenmann AG, Kehrsatz Schadstoffuntersuchung: Carbotech AG, Zürich Signaletik: Driven GmbH, Zürich Kunst und Bau: Mickry 3, Schlieren und Olga Titus, Winterthur |
Ab dem 20. Februar 2023 tagt das Parlament des Kantons Zürich und der Stadt Zürich für einige Jahre in der Bullingerkirche. Die Bullingerkirche ist ideal für den provisorischen Ratsbetrieb geeignet. Die Symmetrie der Anlage begünstigt die funktionale Organisation des Rats- und Besucherbetriebs und der introvertierte lichtdurchflutete Kirchenraum der Gebrüder Pfister (Söhne) bietet einen angemessen repräsentativen Grundton für das Parlament.
Die Integration des Neuen in das Alte beschreibt die Entstehung und das architektonische Prinzip der Bullingerkirche. Die Seitenflügel des Gebäudes waren von Kündig & Oetiker ab 1922 erstellt worden. In der dritten Etappe fügten die Gebrüder Pfister (Söhne) den Kirchenbau in der Mitte des Gebäudeensembles ein. Das Rathausprovisorium schreibt dieses Prinzip fort. In den vom Material Backstein, Sperrholz und Beton geprägten Kirchenraum haben wir reversible Ausstattungen eingefügt, mit dem Ziel, die festliche gegenüber der religiösen Atmosphäre zu stärken und hervorzuheben. Die baulichen Massnahmen erfolgten nach der Prämisse «so wenig wie möglich – so viel wie nötig». Dies bedeutet insbesondere zwingend notwendige Massnahmen für den Brandschutz, die Sicherheit des Parlamentes und betreffend Hygiene und Gesundheitsschutz. Die ehemaligen Unterrichts- und Mehrzweckräume wurden mit einer «Pinselrenovation» aufgefrischt.